Informationen zu dem Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins zur Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters am 28. September 2014
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Ein Wahlschein kann nur ausgestellt werden, wenn ein Antrag vorliegt,
der eine zweifelsfreie Identifikation der Antragstellerin /
des Antragstellers ermöglicht.
Sollte in diesem Zusammenhang
Klärungsbedarf entstehen, so wäre eine erforderliche Rückfrage
ohne Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse eventuell nicht
rechtzeitig möglich!
Bei der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie von dem Antrag eine
E-Mail-Kopie als Sendebestätigung übersandt. Geben Sie keine
E-Mail-Adresse an, können Sie die Sendebestätigung mit Ihrem Drucker ausdrucken.
Wahlbezirk
Bitte die Nummer des Wahlbezirkes angeben, wenn sie Ihnen
bekannt ist. Sie finden die Wahlbezirksnummer auf Ihrer
Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.
Wählerverz. Nr.
Bitte die Wählerverzeichnisnummer angeben, wenn sie Ihnen bekannt ist. Sie finden die
Wählerverzeichnisnummer (Wählerverz. Nr.) auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte
aufgedruckt.
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