Informationen zu dem Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins zur Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters am 28. September 2014

  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
     
    Ein Wahlschein kann nur ausgestellt werden, wenn ein Antrag vorliegt, der eine zweifelsfreie Identifikation der Antragstellerin / des Antragstellers ermöglicht.
     
    Sollte in diesem Zusammenhang Klärungsbedarf entstehen, so wäre eine erforderliche Rückfrage ohne Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse eventuell nicht rechtzeitig möglich!
     
    Bei der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie von dem Antrag eine E-Mail-Kopie als Sendebestätigung übersandt.
     
    Geben Sie keine E-Mail-Adresse an, können Sie die Sendebestätigung mit Ihrem Drucker ausdrucken.

  • Wahlbezirk

    Bitte die Nummer des Wahlbezirkes angeben, wenn sie Ihnen bekannt ist. Sie finden die Wahlbezirksnummer auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

  • Wählerverz. Nr.
     
    Bitte die Wählerverzeichnisnummer angeben, wenn sie Ihnen bekannt ist. Sie finden die Wählerverzeichnisnummer (Wählerverz. Nr.) auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

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